Unsere Schule

Lindenschule Aachen

Die Lindenschule – einzige Schule dieser Schulform in der Stadt Aachen/Träger seit 2009: Städteregion Aachen – arbeitet im Primarbereich und unterrichtet ihre Schüler grundsätzlich nach den Lehrplänen der Grundschule, wobei jedoch die Unterrichtsinhalte und Lernprozesse unter sprachheilpädagogischen Gesichtspunkten individuell modifiziert  werden.

Die Ausstattung der Schule entspricht grundsätzlich dem Standard der Grundschule (Neue Medien, Schulbücher, Fachräume usw.). Zusätzlich verfügt die Schule über ein breites Angebot an Förder-, Test- und Übungsmaterial für alle Unterrichtsfächer.

Seit Beginn des Schuljahres 2005/06 wird die Schule in Form der „Offenen Ganztagsgrundschule“ (OGS) geführt. Derzeit werden 108 Schüler/innen in 7 Gruppen betreut. Mehr unter OGS.

Hier können Sie den Flyer der Lindenschule herunterladen.

Unsere Schülerinnen und Schüler

Die Lindenschule steht all denjenigen Kindern im Grundschulalter offen, die Förderung im Bereich Sprache/Kommunikation benötigen und deren Förderbedarf so gravierend ist, dass sie weder durch ambulante schulbegleitende Maßnahmen noch im gemeinsamen Lernen (GL) oder in der „integrierten Eingangsphase“ in einer Grundschule adäquat gefördert werden können.

Es handelt sich hierbei in der Regel um hochgradig entwicklungsverzögerte Kinder im Bereich Sprache/Kommunikation mit den Symptomen des multiplen oder universellen Stammelns und/oder des Dysgrammatismus oder um zentral sprachgestörte Kinder.

Daneben finden sich früh erworbene Störungen der ausgebildeten Sprache wie Aphasie oder Dysphasie.

Weiterhin sind Störungen wie Stottern, psychogene Stummheit, schwere Stimmstörungen und Sprachbehinderungen als Folge krankhafter Veränderungen der Sprechorgane vorzufinden.

Bei alledem zeigen Kinder mit dem oben genannten Förderbedarf in der Regel, neben den genannten Störungen im sprachlichen Bereich, auch – mit unterschiedlicher Gewichtung –  vermehrt Auffälligkeiten in der Motorik und im  Sozial- und Lernverhalten.

Der Komplexität der einzelnen Förderbereiche und deren Diagnose und Förderung wird durch besondere Förderangebote entsprochen, dem eine  intensive Diagnose und Förderung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Konzentration und Sprache (Artikulation, Wortschatz, Satzbau) nach dem Konzept psychomotorischer Förderung und sensorischer Integrationsförderung Rechnung trägt.

Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist eine Durchgangsschule mit dem Ziel, die ihr anvertrauten Kinder möglichst bald rehabilitiert in die Heimatgrundschule zurückzuführen oder einen dem Förderbedarf des Kindes möglichst optimal entsprechenden anderen Förderort zu finden.

Rückschulungen oder ein Wechsel des Förderortes finden meist am Ende des 1. bzw. 2. Schuljahres statt, wenn die grundlegenden Kulturtechniken erlernt sind.

Die durchschnittliche Verweildauer eines Kindes an der Lindenschule beträgt 3 Jahre.

Nur ca. 20 % der Schülerschaft besucht noch das dritte und vierte Schuljahr der Lindenschule.

Danach ist ein Wechsel zur Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache – Sek.I – in Stolberg möglich, sofern im Einzelfall noch ein erheblicher Förderbedarf im Bereich Sprache/Kommunikation besteht.

Ansonsten stehen den Schülern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeiten alle weiterführenden Schulen offen .

Die Aufnahme eines Kindes in die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache erfolgt im Rahmen der Ausbildungsordnung über die sonderpädagogische Förderung  (AO – SF).

Die Einleitung des Verfahrens erfolgt durch die für den Einzugsbereich zuständige Grundschule oder über die Eltern.

Im dialogischen Prinzip erstellen Lehrer/innen der Grundschule und Förderschule unter Einbeziehung/Beteiligung der Eltern ein Gutachten, wobei die Diagnose relevanter Fachleute und Institutionen, wie u.a. Schulärzte, Fachärzte, Schulpsychologen, Logopäden, audiologischem Zentrum, SPZ, Klinikum der RWTH usw. einbezogen werden, dass mit einem Vorschlag über den zukünftigen Förderort abschließt.

Die untere Schulaufsicht entscheidet daraufhin über den bestmöglichen Förderort.

Unsere Arbeitsweise

Die Lindenschule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache – arbeitet ganzheitlich, sodass jeder Unterricht auch Therapie ist.

  • Daneben finden in den 5. und 6. Stunden additive sonderpädagogische/ therapeutische Maßnahmen statt.
  • An 4 Wochentagen arbeiten 5 Logopäden vormittags mit einer wechselnden Anzahl von Kindern (ca. 15 – 20) Informationen über die jeweilige Klassenleitung.
  • Um einen möglichst intensiven, professionellen Austausch aller am System beteiligten Personen zu gewährleisten sind die mindestens zweimal im Jahr stattfindenden Gesamtkonferenzen so organisiert und strukturiert, dass dieser Austausch gewährleistet ist.
  • Die Schule verfügt über eine Turnhalle, eine kleine Pausenhalle, einen Gymnastikraum, einen  Musikraum, einen Werkraum, eine Küche, drei kleine Therapie- bzw. Gesprächsräume und einen großen Mehrzweckraum, der im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) als Mensa und Hausaufgabenraum genutzt wird.

Die Überprüfung – ob und welcher Förderbedarf besteht – erfolgt kontinuierlich.

Die Entscheidung (Schulwechsel/Verbleib) – gleich welcher Art – wird äußerst sorgfältig vorbereitet und mit den Eltern intensiv besprochen. In fast allen Fällen kann bei den Eltern Einsicht für die erforderliche weitere Schullaufbahn hergestellt werden.

  • Die Schülerverteilung in den einzelnen Stufen gestaltet sich erfahrungsgemäß so, dass in den 3. und 4. Schuljahren unserer Schule nur noch ca. 20-25% der Gesamtschülerzahl vorzufinden sind (pyramidenförmiger Aufbau), da alle anderen Schüler/innen bereits in verschiedene Grundschulen oder, bei weiterem/anderem Förderbedarf in, dem Förderbedarf entsprechende, andere  Förderschulen zurück- oder umgeschult wurden.
  • Die Wochenstundenzahl für die Schüler/innen unserer Schule ist, wenn die personelle Besetzung es zulässt, höher als die der Grundschule, bzw. orientiert sich auf jeden Fall an der oberen Grenze der Stundentafel für die Primarstufe.

Die Klassen 1 erhalten z.Zt. 20 Wochenstunden, die Klassen 2-4 27 Wochenstunden Unterricht.

  • Da eine “Nachbetreuung” der Schüler, die zur Grundschule wechseln, aus personellen Gründen nicht möglich ist, sind wir dazu übergegangen, in Absprache mit den entsprechenden Grundschulen und den Eltern, den Schülern eine Hospitation an einer  Grundschule zu ermöglichen. Der Hospitationszeitraum kann mehrere Wochen  betragen und wird von Lehrern und Eltern unterstützend begleitet.
  • Den Eltern wird mitgeteilt, dass sie hieraus keinerlei Anspruch auf den endgültigen Verbleib in der Grundschule ableiten können und bei Nichtgelingen der weitere Besuch der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache erforderlich ist.

Bis auf wenige Ausnahmen konnte über dieses Verfahren, der endgültige Verbleib in der Grundschule sichergestellt werden. Die Schulleitung der Lindenschule hat die örtliche Schulaufsicht gebeten, dieses Verfahren zu genehmigen, da es sich als äußerst effizient herausgestellt hat und sowohl die Eltern als auch die Grundschulen hier sehr kooperativ miteinander umgehen.

Zur Absicherung informieren wir die Eltern schriftlich über ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten und werden von der Schulaufsicht bei diesem Verfahren sehr gut unterstützt.

Der ständige Austausch zwischen Förderschule, Grundschule, Elternhaus und Schulaufsicht ist bei diesem Verfahren gewährleistet und hat sich als sehr effektiv gezeigt.

  • Mit Vorschuleinrichtungen unterschiedlichster Art, allgemeinen Kindergärten, integrativen Kindertagesstätten, Sprachheilkindergärten, Grundschulen, anderen Förderschulen usw. werden alljährlich diverse Hospitationstermine abgesprochen, die mit einer intensiven Beratung und Information der Eltern einhergehen.

Ebenso steht die Lindenschule allen Einrichtungen, die sich mit Kindern beschäftigen, die Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Sprache/ Kommunikation haben nach Absprache zur Hospitation und Beratung offen.

Weiterhin wenden sich Eltern von Kindern, die keine Frühförderung vorschulischer Art erfahren haben direkt an uns und werden gleichwohl informiert und beraten (in der Regel auch hier mit Hospitationen).

Die Vermittlung erfolgt sehr oft über das hiesige Gesundheitsamt, das SHZ, den schul -psychologischen Dienst, das Jugendamt, die RWTH, die Erziehungsberatungsstelle usw..

  • Gem. §7 SchpflG Abs. 7 endet die Schulpflicht für sprachbehinderte Kinder nach 11 Schuljahren. Es ist somit möglich, dass ein Schüler nach Verlassen der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ein Schuljahr wiederholen kann. Dies kann sowohl die Grundschule, als auch eine weiterführende Schule betreffen.

 

Unsere Ziele

  • Bestmögliche Förderung sprach- und kommunikationsgestörter Grundschüler/innen im Rahmen der entsprechenden Richtlinien.
  • Beratung und Unterstützung der Eltern unter Hinzuziehung auch außerschulischer Institutionen und Therapieangeboten
  • Gute Vorbereitung und baldige Rückschulung der Schüler/innen in die Grundschule.
  • Gemeinsam mit den Eltern, im Rahmen der Schullaufbahnberatung, bei Bedarf Suche nach dem am besten geeigneten Förderort  für ihr Kind,
  • u.U. mit der Konsequenz eines Wechsels des Förderorts